Ratsinfo Thalmässing

Sitzung des Marktgemeinderats

Beschluss und Sitzungsdokumente zu TOP 3

Der Markt Thalmässing richtet die Stiftung mit dem Namen „Bürgerstiftung Markt Thalmässing“ in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelfranken-Süd ein.
Die „Bürgerstiftung Markt Thalmässing“ wird nicht als selbstständige Stiftung, sondern als Zustiftung im Rahmen des Konzepts der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelfranken-Süd eingerichtet.
Der Markt Thalmässing bringt ein Dotationskapital von 10.000,00 € in die neue Stiftung ein. Die Sparkasse Mittelfranken-Süd bringt zusätzlich ein Stiftungskapital in Höhe von 10.000,00 € ein.
Der Stiftungsrat wird mit bis zu 7 Personen besetzt. Der/die amtierende Bürgermeister(in) des Marktes Thalmässing ist kraft Amtes immer Mitglied des Stiftungsrates. Die weiteren Mitglieder werden in einer weiteren Sitzung des Marktgemeinderates festgelegt. Optional kann ein/e von der Sparkasse Mittelfranken-Süd bestellte/r Vertreter/in (nicht stimmberechtigt) im Stiftungsrat mit aufgenommen werden.
Die Genehmigung der Kommunalaufsicht ist einzuholen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

Drucksachen und Protokolle: